IVG-Gläubigerversammlung abgelehnt
Das Amtsgericht Bonn hat den Antrag von Gläubigern einer IVG-Hybridanleihe über 400 Mio. Euro auf Einberufung einer Gläubigerversammlung abgelehnt. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung anhand eines Gutachtens, wonach das Vermögen der IVG zurzeit nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten abzulösen. Die Hybridanleihe sei eine
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Autor: Bettina Stemig