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IVD will Verfassungsklage gegen Bestellerprinzip

Nach dem Willen der Bundesregierung und Justizmininister Maas soll bei den Maklergebühren in Zukunft nach dem Motto „wer bestellt, der bezahlt“ der Grundsatz gelten, dass nur derjenige für die Maklerprovision aufkommen soll, der den Makler mit Vermittlungsleistungen beauftragt hat. Der Immobilienverband IVD will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die

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Autor: CS