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Der Vorstand der InCity Immobilien AG hat im Rahmen seiner Kostensenkungsbemühungen beschlossen, die Rechnungslegung des Konzerns künftig, beginnend ab dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015, nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) auszuführen.…