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Immobilienfonds-Initiator muss über Altlasten informieren
In einem richtungsweisenden Urteil hat das Berliner Kammergericht jüngst entschieden, dass der Initiator eines geschlossenen Immobilienfonds den Anlegern des Fonds Schadensersatz zu leisten hat, wenn er im Fondsprospekt verschweigt, dass Fondsgrundstücke mutmaßlich Altlastenkontaminationen aufweisen.