IKB stellt wegen Prüfbericht Antrag auf Schutzverfahren
Die Mittelstandsbank IKB hat am 17. April beim Landgericht Düsseldorf Antrag auf ein Schutzverfahren gemäß §145 Abs. 4 Aktiengesetz gestellt. Diese Rechtsnorm sieht vor, dass im Falle einer Sonderprüfung bestimmte Tatsachen auf Antrag des Vorstandes nicht im Prüfbericht erwähnt werden, sofern „überwiegende Belange der Gesellschaft dies gebieten.“ Als Grund führte
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Autor: Ulrich Schüppler