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Hanseatische erhält Erlaubnis für die Tätigkeit als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG mit Sitz in Hamburg hat jüngst die Erlaubnis nach §§ 20, 22 KAGB zur Verwaltung von geschlossenen inländischen Publikums-AIF sowie von geschlossenen inländischen Spezial-AIF erhalten. Die Hanseatische wird für private und institutionelle Kunden als regulierte Kapitalverwaltungsgesellschaft gemeinsam mit Immac und der Deutsche Fondsvermögen die neuen

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