Grundstücksrecht
Verkäufer haftet für Fehler des Maklers
Das Verhalten eines von ihm beauftragten Maklers muss sich der Verkäufer zurechnen lassen, wenn der Makler typischerweise dem Verkäufer obliegende Aufgaben mit dessen Wissen und Wollen erfüllt, also sein Repräsentant ist. Dazu gehört auch die Pflicht zur Aufklärung über bestimmte Beschaffenheiten des Kaufgegenstands. In den meisten Kaufverträgen ist die Haftung
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Autor: Nils Flaßhoff, Bethge | Immobilienanwälte