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Grundstücksrecht

Verbrauchervertrag – die zwei-Wochen-Frist gilt!

Bei Verbraucherverträgen muss der Notar dem Verbraucher den beabsichtigten Text des Kaufvertrages zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien ein freies Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart haben, so der BGH. Denn damit werde der eigentliche Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschrift, insbesondere die

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Autor: Jens Christian Althoff, Bethge | Immobilienanwälte