Grundstücksrecht
Überbau – wird der Überbauende Eigentümer?
Errichtet ein Grundstückseigentümer (leicht) fahrlässig einen Überbau und stimmt der Nachbar diesem Überbau zu, wird der überbauende Grundstückseigentümer Eigentümer des gesamten Gebäudes. Dies gilt nicht, wenn der Überbau nicht vom Eigentümer, sondern vom Mieter oder Pächter des Grundstücks ausgeführt wird. Ein Eigentumserwerb des Grundstückseigentümers am gesamten Gebäude findet dann nicht
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Autor: Frank U. Schuster, Bethge | Immobilienanwälte Steuerberater Notar