Grundstücksrecht: Keine Eintragung von fließenden Gewässern
Der Flussabschnitt, der an ein Ufergrundstücks grenzt, kann grundsätzlich nicht gesondert im Grundbuch eingetragen werden. Das Gericht hatte vorliegend über die Beschwerde eines Grundeigentümers gegenüber dem Grundbuchamt zu entscheiden. Dieses hatte sich geweigert, dem Antrag des Eigentümers nachzukommen, den an sein Grundstück angrenzenden Flussabschnitt einzutragen. Der Senat bestätigt die Entscheidung…
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Autor: Jens Christian Althoff, bethge | immobilienanwälte