Grundstücksrecht
Einsichtnahme in das Grundbuch – keine Pflicht des Zwangsverwalters
Der Zwangsverwalter eines Grundstücks ist nicht verpflichtet, mögliche dingliche Rechte Dritter, z. B. Wohnungsrechte, an einem unter Zwangsverwaltung gestellten Grundstück zu ermitteln. Eine Einsichtnahme in das Grundbuch ist von ihm nicht zu verlangen. Diese Pflicht ergibt sich auch nicht aus seiner Verpflichtung, nach der Inbesitznahme des Grundstücks einen Erstbericht zu
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Autor: Frank U. Schuster, Rechtsanwalt bei Bethge | Immobilienanwälte Steuerberater Notar