Grundstücksrecht: Aufklärungspflichten des Verkäufers
Der Verkäufer eines unbebauten im Außenbereich liegenden Grundstücks ist nicht dazu verpflichtet, den Käufer ungefragt darüber aufzuklären, dass sich das Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Vorliegend erwarb die Käuferin in der Hoffnung auf eine zukünftige Bebaubarkeit das im Außenbereich liegende Grundstück, das „zur Zeit kein Bauland" war. Der Verkäufer hatte…
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Autor: Frank U. Schuster, bethge | immobilienanwälte