Gewerbliches Mietrecht: Mangelkenntnis bei Optionsausübung
Übt der Mieter in Kenntnis eines Mietmangels eine Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses aus, ohne sich seine Rechte wegen der Mietmängel vorzubehalten, führt dies nicht zu einem Ausschluss der Minderung für die Zukunft. Der BGH entschied, dass die Ausübung einer Verlängerungsoption weder einen Vertragsschluss i.S.d. § 536b S. 1 BGB…
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Autor: Simone Engel, bethge | immobilienanwälte