Gewerbliches Mietrecht: Konkurrenzschutz gegen eigenen Vermieter
Der Gewerberaumvermieter hat unter Umständen auch ohne entsprechende vertragliche Regelung dem Mieter Konkurrenzschutz im selben Hause zu gewähren und darf kein Konkurrenzunternehmen in unmittelbarer Nähe zum Betrieb seines Mieters eröffnen. Vorliegend eröffnete der Vermieter in 5 Meter Entfernung einen Stehimbiss mit gleichem Sortiment wie dem des Mieterrestaurants mit Außer-Haus-Verkauf. Die…
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Autor: Antonia Koch
Quelle: bethge | immobilienanwälte
Quelle: bethge | immobilienanwälte