Gewerbliches Mietrecht: Keine Abmahnung bei Verzug mit Pacht
Befindet sich der Pächter eines Landpachtvertrages mit der Entrichtung der Jahrespacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Jahrespacht länger als drei Monate in Verzug, kann der Verpächter das Pachtverhältnis fristlos kündigen, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf, so das OLG Stuttgart. Denn § 594 e Abs. 2 BGB nimmt
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Autor: Simone Engel
Quelle: bethge | immobilienanwälte
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