Gewerbliches Mietrecht: Betriebspflicht auch bei wirtschaftlichen Verlusten
Zwischen den Mietvertragsparteien war vertraglich eine Betriebspflicht vereinbart worden. Diese entfällt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle auch dann nicht, wenn bei Betreiben des Geschäfts davon auszugehen ist, dass vom Mieter Verluste erwirtschaftet werden. Die Geschäftsentwicklung fällt unter das unternehmerische Risiko des Mieters, sodass dies grundsätzlich keinerlei Einfluss auf die Betriebspflicht
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Autor: Stephan Müller
Quelle: bethgeundpartner | immobilienanwälte
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