Geschlossene Immobilienfonds
Bundestag beschließt steuerliche Erleichterung
Mit einem aktuellen Beschluss über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten hat der Bundestag auch die Grunderwerbsteuerpflicht bei geschlossenen Immobilienfonds mit inländischen Grundstücken neu geregelt. Die neue Regelung beseitigt die steuerliche Benachteiligung von Anlegern, die sowohl beim Erwerb der Immobilien, als auch für den Fall der gesetzlich vorgeschriebenen Übertragung auf eine
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