Gericht schließt Nachtflüge nicht völlig aus
Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im April das Nachtflugverbot für die seit Oktober 2011 in Betrieb genommene 4. Startbahn des Frankfurter Flughafens ausgesprochen hatte , erfolgte nun die schriftliche Begründung des Urteils. Die Flughafengegner, deren Musterklage eine generelle Klärung des Problems bringen sollte, sehen ihren Sieg schwinden. Die Urteilsbegründung benennt
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Fotos: Fraport AG