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GdW begrüßt Gesetzentwurf

In seiner morgigen Sitzung berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte. Der Entwurf sieht unter anderem vor, Prüfungsverfahren für Bebauungspläne zu verkürzen und Regelungen zur Flächenbegrenzung und Umweltprüfung zu vereinfachen. "Der Gesetzentwurf entspricht den wiederholt geäußerten Forderungen des GdW nach einer Entbürokratisierung in zentralen Bereichen der Immobilienwirtschaft und besitzt daher unsere ausdrückliche Unterstützung", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Zu begrüßen sei aus Sicht des GdW ebenso die größere Rechts- und Planungssicherheit für Bauträger. So soll etwa die Frist zur Geltendmachung von Fehlern in Bebauungsplänen von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden.

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Bei der Umsetzung beschleunigter Verfahren durch die Kommunen sei allerdings wichtig, dass deren Anwendungsbereich nicht einem verengten Begriff der Innenentwicklung folge, so Freitag. "Zum Innenbereich der Städte gehören planungsrechtlich nicht nur die Stadtzentren oder historischen Altstädte, sondern ebenso Großsiedlungen", betonte der GdW-Präsident.