GAG - Sonderprüfung zum Immobilienkauf in Köln-Chorweiler zulässig
Das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) hat mit Beschluss vom 20. Februar 2019 die Beschwerde der GAG Immobilien AG gegen die Bestellung eines Sonderprüfers abgewiesen. Damit wird nun von einem gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfer der Frage nachgegangen, ob die 2016 von der GAG übernommenen rund 1.200 Wohnungen in Köln-Chorweiler zu angemessenen Bedingungen
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