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Futura Finanz zu Schadensersatz verurteilt

Der Finanzvertrieb Futura Finanz GmbH & Co. KG (Futura) muss Anlegern die unter falschen Versprechungen entlockten Kapitaleinlagen zurückzahlen und Schadenersatz leisten. Die Siegburger Rechtsanwaltskanzlei Göddecke konnte die Richter des Landgerichts Leipzig und des Amtsgerichts Neukölln davon überzeugen, dass das ehemals für die „Göttinger Gruppe“ tätige Vertriebsunternehmen die Anleger nicht hinreichend

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Autor: Göddecke Rechtsanwälte