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Fraport: Nachtflugverbot darf nicht ausgehöhlt werden
Die Fraport AG weist Forderung nach einer Aufgabe der Tages-Randstunden zurück. Die Betriebszeiten des Flughafens Frankfurt mit Starts und Landungen zwischen fünf und 23 Uhr seien von der Planfeststellungsbehörde genehmigt und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.