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Frage der Woche

Der qualifizierte Alleinauftrag ist ein Maklervertrag, bei welchem der Auftraggeber weder einen anderen Makler beauftragen darf (Alleinauftrag), noch selber zum Verkauf berechtigt ist, d.h., Interessenten, die sich direkt an den Auftraggeber wenden, sind von diesem an den Makler zu verweisen. Ein qualifizierter Alleinauftrag ist nicht durch eine vorformulierte Vereinba- rung möglich, so dass immer eine individuelle Abrede vorliegen muss. Üblicher ist der einfache Maklervertrag oder der Alleinauftrag:

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● Der einfache Maklervertrag: Der Makler geht keine Verpflichtung ein tätig zu werden. Im Gegenzug darf der Auftraggeber weitere Makler beauftragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich lediglich im Falle des Erfolgs des Maklers eine Provision zu zahlen. Der einfache Maklervertrag bedarf keine besonderen Form, ist also auch mündlich möglich.

● Der Alleinauftrag: Bei einem Alleinauftrag verpflichtet sich der Makler tätig zu werden und der Auftraggeber verpflichtet sich für einen bestimmten Zeit- raum keine weiteren Makler zu beauftragen. Der Maklervertrag im Rahmen eines Alleinauftrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden.