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Frage der Woche

Die Bauproduktion, insbesondere größerer Projekte, ist ein langfristiger Prozess, bei dem die Beteiligten in wechselseitigen Beziehungen stehen. Durch die große Arbeitsteilung führt dieses komplexe System von Auftrag- gebern und Auftragnehmern, Anweisenden und Ausführenden, Planern und Überwachern zu einer dynamischen Produktionsstruktur, in der vertragliche Abweichungen eher die Regel als Ausnahme sind. Diese auftretenden ver- traglichen Abweichungen bei Bauprojekten haben erhebliche terminliche und monetäre Auswirkungen für Auftraggeber und Auftragnehmer.

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Das Claimmanagement als integraler Bestandteil innerhalb des Projekt- managements hat die Aufgabe diese vertraglichen Abweichungen des Bausolls frühzeitig zu erkennen, die Sachverhalte geordnet und zielgerichtet zu erfassen und auszuwerten, die sich daraus ergebenen Vergütungs-, Fristen- und Schadenersatzansprüche sowie Rechte durchzusetzen oder abzuwehren und die Abwicklung des Auftrages und sein wirtschaftliches Ergebnis sicherzustellen. Diese Tätigkeiten des Claimmanagement sind projektbegleitend von der Angebotsphase bis zum Projektabschluss durchzuführen.

Das bedeutet, dass ein effektives Claimmanagement nicht erst mit der Ab- wicklungsphase beginnt, sondern bereits mit den ersten Tätigkeiten des Projekts. Idealerweise durch eine präventive Behandlung claimrelevanter Faktoren von Projekten in der Angebots- und Vertragsverhandlungsphase. So werden beispielsweise durch klare vertragliche Regelungen und durch die Entwicklung aktiver Strategien gegen nachträgliche Ansprüche im Vor- feld Risiken minimiert.

Dabei umfasst das Claimmanagement wie zuvor erwähnt nicht nur das Fordern, sondern auch das Abwehren aller nicht selbst verschuldeten Mehr- kosten, was eine Differenzierung der Leistungsbereiche erforderlich macht. Das Claimmanagement für ausführende Unternehmen als Auftragnehmer ist charakterisiert durch die vertragskonforme Erstellung von Ansprüchen sowie eine Unterstützung bei der außergerichtlichen Geltendmachung be- rechtigter Forderungen. Das Claimmanagement, für Bauherren als Auftrag- geber, bezeichnet die vertragskonforme Prüfung und Abwicklung von Nach- trägen sowie die außergerichtliche Abwehr unberechtigter Unternehmerfor- derungen.

Für Claimmanager bilden Kenntnisse im Werkvertrags- und Baurecht sowie Kenntnisse der Baubranche die Grundlage für erfolgreiche Arbeit. In der Praxis wird eine Zusammenarbeit einzelner sich ergänzender Mitarbeiter anzustreben sein.

In den angelsächsischen Ländern ist das Claimmanagement ein seit lan- gem bewährtes Instrument. So werden an englischen Hochschulen durch einen Studiengang „Quantity Surveyors“ ausgebildet, die über besondere Kenntnisse im Werkvertrags- und Baurecht verfügen.