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Keine Pflichtverletzung

Ex-IVG-Manager haften nicht

Das Bonner Landgericht hat jetzt entschieden, dass die vier ehemaligen Vorstände des Immobilienkonzerns IVG keinen Schadensersatz leisten müssen (AZ: 14 O 88/14). Das Immobilienunternehmen hatte Wolfhard Leichnitz (Vorsitz), Bernd Kottmann (Finanzen), Andreas Barth (Projektentwicklungen) und Georg Reul (Investment und Fonds) - bis 2008 amtierende Vorstände des Konzerns - auf Schadensersatz

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