Alte EU-Richtlinie
EuGH: Airbnb ist kein Makler
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Airbnb ist kein Makler, sondern lediglich als „ein Dienst der Informationsgesellschaft“ einzustufen, also der Anbieter einer App. Es erfolgt somit keine Wohnungsvermittlung ohne Maklerlizenz. Der französische Tourismus- und Hotelverband AHTOP hatte von der Vermittlungsplattform verlangt einen Gewerbeausweis für Immobilienmakler zu erwerben, der dort
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