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Alte EU-Richtlinie

EuGH: Airbnb ist kein Makler

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Airbnb ist kein Makler, sondern lediglich als „ein Dienst der Informationsgesellschaft“ einzustufen, also der Anbieter einer App. Es erfolgt somit keine Wohnungsvermittlung ohne Maklerlizenz. Der französische Tourismus- und Hotelverband AHTOP hatte von der Vermittlungsplattform verlangt einen Gewerbeausweis für Immobilienmakler zu erwerben, der dort

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