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Erste Urteile in Sachen MSF Deutsche Vermögensfonds

Gute Aussichten für die rund 7.000 Anleger der insolventen MSF Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG. Zwischenzeitlich wurden Berlins Ex-Schulsenator Walter Rasch als Initiator und die Futura Finanz AG als Vertrieb des Fonds zu Schadenersatz verurteilt. „Diese Pilotverfahren haben die Chancen geschädigter Anleger, zumindest einen Teil Ihres Geldes zurückzuerhalten, deutlich erhöht“, kommentiert der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel.

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Zentraler Angriffspunkt der Schadenersatzansprüche ist eine fehlerhafte Beratung der Anleger. In den Augen von Rechtsanwalt Nittel wurde den Anlegern schlicht verschwiegen, auf was sie sich einließen: „Chancen und Risiken der Beteiligung wurden weder in dem Anlageprospekt, noch in der Beratung zutreffend dargestellt.“ Damit sind weder die Initiatoren, noch der Vertrieb ihren Verpflichtungen gerecht geworden.

Walter Rasch als Initiator hat nach dem Urteil des LG Potsdam als Initiator zu verantworten, dass der Anlageprospekt fehlerhaft und unvollständig ist. Besondere Risiken, insbesondere aus der anfänglich schwerpunktmäßigen Investition von Anlegergeldern in den Aufbau eines neuen Finanzvertriebs, wurden nicht entsprechend dargestellt. Auch die Verflechtungen verschiedenster beteiligter Unternehmen wurden nicht offen gelegt. Ferner hätte klar dargestellt werden müssen, dass die durch den neuen Finanzvertrieb vertriebenen Produkte der Göttinger Gruppe zuzurechnen waren, deren Anlageprodukte seit Jahren von Verbraucherschützern heftig kritisiert werden. Die Anwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte haben für Anleger der Göttinger Gruppe bereits mehrere richtungweisende Urteile erstritten.

Über die Verwendung des fehlerhaften Prospekts hinaus hatte in einem vom OLG München entschiedenen Fall der Vertriebsmitarbeiter der Futura Finanz AG wahrheitswidrig monatliche Steuervorteile von 80 - 100 € für die gesamte Vertragslaufzeit versprochen. Außerdem sei bei dieser absolut sicheren Anlage eine Rendite von 8 - 12 % möglich. Zudem war behauptet worden, das eingelegte Geld würde problemlos jederzeit zurückgezahlt. Angesichts dieser Falschberatung wurde die Futura Finanz AG vollumfänglich zu Schadenersatz verurteilt.

Für die geschädigten MSF-Anleger, die bislang davon ausgehen musste, leer auszugehen, eröffnen diese Urteile nach Ansicht von Anwalt Nittel hervorragende Chancen. Es ist jedem MSF-Geschädigten zu empfehlen, sich hinsichtlich seiner Anlage anwaltlich beraten zu lassen, um seine Schadenersatzansprüche rechtzeitig geltend machen zu können.