Erbschaftsteuerreform benachteiligt weiterhin Immobilienwirtschaft
Nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss zur Erbschaftsteuerreform bleibt es bei der starken Benachteiligung der Immobilienwirtschaft: Die höheren Freibeträge und der zehnprozentige Abschlag auf vermietete Wohnimmobilien reichen nicht aus, um die höhere Besteuerung durch die Bewertung zu Verkehrswerten aufzufangen. Die Ausnahmeregelung zur Besteuerung von Betriebsvermögen gilt weiterhin nur bei einem Verwaltungsvermögensanteil von unter 50 Prozent. Weite Teile der Immobilienwirtschaft werden dadurch schlechter gestellt als andere Branchen.
„Bei der Verschonungsregelung gibt es keinen sachlichen Grund, zwischen „gutem“ steuerlich begünstigten und „schlechtem“, nicht begünstigten Vermögen zu unterscheiden“, so Tanja Wiebe, Leiterin der Abteilung Steuern und Recht im Zentralen Immobilien-Ausschuss (ZIA). Das Argument, Verwaltungsvermögen habe keinen volkswirtschaftlichen Nutzen, überzeugt nicht: Die Branche leistet mehr als ein Fünftel der Bruttowertschöpfung und mit rund 3,6 Mio. Beschäftigten ist jeder zehnte Erwerbstätige in der Immobilienwirtschaft tätig.
„Die Gegenfinanzierung von Reformen trifft wieder einmal ausgerechnet unsere Branche“, kritisiert Wiebe die Reformpläne und betont: “Die Zeit, bis die Reform wirksam ist, wird knapp. Die Politik muss das Verwaltungsvermögen dem Betriebsvermögen gleichstellen