Erbschaftsteuer: Bundesregierung beschließt Reform
Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die Reform der umstrittenen Erbschaftsteuer gegeben. Die Reform war nötig geworden, da das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 (Aktenzeichen: 1 BvL 21/12) die bestehenden Verschonungsregelungen für betriebliches Vermögen zwar grundsätzlich für geeignet und erforderlich gehalten hatte, um Unternehmen in ihrem Bestand
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