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Energieaudits - Zeitdruck für Konzerne bei EU-Klimazielen

Die Klimaziele der EU sollen unter anderem über die Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden – und zwar in verschiedenen Bereichen: im produzierenden Gewerbe, in der Immobilienwirtschaft oder aber im privaten Bereich. Voraussetzung ist, den Energieverbrauch überhaupt zu kennen und kontrollieren zu können. Darauf zielt die sogenannte Energieeffizienzrichtlinie der EU ab. Die resultierenden Maßnahmen müssen von Unternehmen und Konzernen unter großem Zeitdruck umgesetzt werden – noch in diesem Jahr.

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Branchenübergreifende Pflicht zu Energieaudits
Die EU-Richtlinie 2012/27/EU verpflichtet große Unternehmen dazu, Energieaudits bei allen Konzerngesellschaften mit Sitz in der EU durchzuführen. Betroffen sind Unternehmen/Konzerne mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme über 43 Millionen Euro in allen Branchen einschließlich der Immobilienwirtschaft oder kommunale Unternehmen aus Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern. Entscheidend ist dabei die Konzerngröße, also nicht die Größe der Unternehmensteile in der EU oder aber in einzelnen Mitgliedstaaten. Die Prüfungspflicht bezieht sich grundsätzlich auf alle Konzernbereiche; also auch auf solche Gesellschaften, die beispielsweise reine Vertriebsfunktionen wahrnehmen. Die Energieaudits entfallen nur dann, wenn Unternehmen über geeignete zertifizierte Energiemanagementsysteme (nach ISO 50001) oder aber ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem verfügen. Letzteres gilt nur dann, sofern es von den nationalen Regelungen als befreiend anerkannt wird.

28 Länder, 28 Gesetze
Besagte Richtlinie sollte von den EU-Mitgliedstaaten eigentlich im Jahr 2014 in nationales Recht umgesetzt werden. Dieser Prozess ist vielfach jedoch noch nicht abgeschlossen. Für Deutschland wird dies erst für April erwartet. Die Umsetzungsfrist zu Anfang Dezember bleibt aber für alle Unternehmen bestehen – es verbleiben also rund acht Monate. Neben den Zeitdruck tritt das Problem, dass die Anforderungen in jenen Staaten noch nicht bekannt sind, die die Richtlinie noch nicht in nationales Recht implementiert haben. Denn die Mitgliedstaaten können die Anforderungen an Energieaudits definieren und dabei die Mindestanforderungen im Anhang VI der Richtlinie übertreffen. Dementsprechend sollten in den EU-Mitgliedstaaten die Gesetzgebungsprozesse aufmerksam verfolgt werden, um rechtskonforme Handlungsalternativen zu eruieren. Dies setzt jeweils Zugang zu den nationalen Gesetzgebungsverfahren und die erforderlichen Sprachkenntnisse voraus. Aufbauend auf den jeweiligen nationalen Regelungen sollte eine Bestandsanalyse für die jeweiligen Konzerngesellschaften erfolgen. Die Situation in den einzelnen Konzerngesellschaften ist erfahrungsgemäß je nach Energieintensität und auch Region sehr unterschiedlich. Die Bestandsanalyse dient dazu, den Handlungsbedarf zur Erfüllung der künftigen gesetzlichen Anforderungen zu ermitteln.

Abwägen von Handlungsoptionen
Daraus sollten entsprechende Handlungsoptionen für die einzelnen Konzerngesellschaften abgeleitet werden. Grundsätzlich gilt: Die Minimallösung muss dabei nicht immer die wirtschaftlich sinnvollste sein. Je nach Bedeutung des Energieverbrauchs, dem Energiekostenanteil oder aber der Klimaziele für das einzelne Unternehmen, die Branche insgesamt oder deren Kunden können mehr oder weniger aufwändige Verfahren sinnvoll sein. Auch können steuerliche Aspekte und bestimmte Fördermöglichkeiten die Einführung von anspruchsvollen Energiemanagementsystemen über die gesetzliche Pflicht hinaus ratsam machen. Denkbar sind nicht nur die Durchführung von Energieaudits oder der Aufbau der Energie- oder Umweltmanagementsysteme, sondern auch das Upgrade von bestehenden Managementsystemen, um den jeweiligen Befreiungstatbestand zu erreichen. Es ist zu erwarten, dass vor dem Hintergrund der benötigen Ressourcen und Situation vor Ort verschiedene Lösungen denkbar sind. Alternativ wäre die konzernweite Einführung der ISO 50001 möglich. Aktuell scheint es, als würden die meisten Mitgliedstaaten die ISO 50001 als Befreiungstatbestand anerkennen. Denkbar ist, die europäischen Konzerngesellschaften in einem übergreifenden ISO 50001-Zertifikat zu bündeln. Dabei sollten gleichartige Konzerngesellschaften (zum Beispiel Vertrieb, IT) in jeweils einem ISO 50001-Managementsystem zusammengefasst werden. Zu beachten wäre natürlich, ob die nationalen Akkreditierungsstellen für die Zertifizierer eine solche Lösung mittragen.

Was ist zu tun?
Der Zeitstrahl für Unternehmen und Konzerne, die jeweiligen Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen – Stichtag ist der 5. Dezember 2015 – ist mehr als herausfordernd. In vielen Ländern werden die konkreten gesetzlichen Anforderungen erst relativ spät bekannt sein, so auch in Deutschland. In kurzer Zeit müssen unternehmensinterne Experten eingebunden sein oder aber ausgebildet werden. Es bleibt die originäre Aufgabe des Unternehmens, Energiedaten zusammenzutragen, die Organisation bis zum Erstellen von Handbüchern aufzubauen und Ansprechpartner für Auditoren im Rahmen der Prüfungstätigkeit bereitzustellen. Und letztlich müssen auch externe Ressourcen gesichert werden – ob als Berater oder als Zertifizierer. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass es hier zu Engpässen kommen wird.

Fazit
Ob das Vorhalten eigener Experten oder das Hinzuziehen von externen Ressourcen – die Richtlinie 2012/27/EU ist noch nicht einmal flächendeckend in nationales Recht gegossen, doch der Zeitpunkt zur Umsetzung steht bereits fest: Bis zum 5. Dezember 2015 müssen Unternehmen ab einer bestimmten Größe Energieaudits durchführen. Je nach Konzern- beziehungsweise Unternehmensstruktur bieten sich übergreifende Lösungen an. Um den Zeitdruck zu reduzieren und die jeweils bestmögliche Lösung zu finden, sollten die Arbeiten bereits jetzt in Angriff genommen werden.