Neues Tatgericht für 2 Bauleiter
Eingestürztes Kölner Stadtarchiv: BGH kassiert Freisprüche
Die Freisprüche zweier Bauleiter durch das LG Köln aus dem Jahr 2018 wurden jetzt vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht sollen die Mitarbeiter einer Baufirma mitverantwortlich für den Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 9. März 2009 sein. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung wird jetzt durch ein neues Tatgericht
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