Airport München
Freie Fahrt für dritte Startbahn
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat auch die letzte Beschwerde gegen eine dritte Startbahn am Münchener Flughafen abgewiesen. In dem anhängigen Verfahren hatten der Bund Naturschutz Bayern e.V. sowie fünf Privatkläger gegen das Projekt Einspruch erhoben. Mit der letzten Entscheidung des BVG sind insgesamt zwölf Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen, die neue Startbahn kann kommen.
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