Dritte Startbahn für Münchener Airport
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat gestern die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die geplante dritte Start- und Landebahn am Münchener Flughafen in ihrer Ausbauplanung bestätigt. Der Richter Erwin Allesch urteilte, die Baugenehmigung für die geplante dritte Startbahn sei rechtmäßig. Damit wies er alle 17 Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss ab, eine Revision wurde
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