DR Real Estate: Außerordentliche HV wegen zu hoher Verluste
Die börsennotierte DR Real Estate hat diese Woche in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden wird, um formell den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals formal feststellen zu lassen (§92 Abs. 1 AktG). Grund ist ein erheblicher Wertberichtigungsbedarf auf Forderungen an verbundene Unternehmen (Intercompany-Forderungen),
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Autor: Ulrich Schüppler