Bunt und scheckig - Gericht bemängelte Zustand der Wände nach dem Auszug
Solange ein Mieter seine Wohnung bewohnt, also während der Vertragslaufzeit, gesteht ihm die Rechtsprechung bei der Farbgestaltung der Wände große Freiheiten zu. Auch außergewöhnliche Lösungen sind erlaubt, denn schließlich handelt es sich ja um das persönliche Umfeld, um die Privatsphäre der Betroffenen. Der Eigentümer kann kaum etwas dagegen unternehmen, selbst
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