Bundesrat stimmt Reform der Privatinsolvenz zu
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zugestimmt, so dass seinem Inkrafttreten zum 1. Juli 2014 in Kraft praktisch nichts mehr im Wege steht. Schuldner und Gläubiger können die neuen Verfahrensregeln erst nach Inkrafttreten des Gesetzes in Anspruch nehmen. Besonders wichtig für die Immobilienwirtschaft ist eine Neuregelung, die
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Autor: cs