Bundesrat erleichtert Nachweis einer überhöhten Miete
Der Bundesrat will den Paragraphen fünf des Wirtschaftsstrafgesetzes reformieren, um Mietern vor Gericht den Nachweis einer überhöhten Miete zu erleichtern, wenn diese die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Laut einem Gesetzentwurf soll nicht mehr belegt werden müssen, dass ein Vermieter beim Vertragsabschluss eine Zwangslage des Mietinteressenten gezielt…
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Quelle: hib