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Bundesgerichtshof macht den Weg für den Vorrang von Wohngeldforderungen in der Zwangsversteigerung wieder leichter
Gute Nachricht für alle WEG-Verwalter: Bundesgerichtshof macht den Weg für den Vorrang von Wohngeldforderungen in der Zwangsversteigerung wieder leichter. Daher rät der IVD, bei vorher negativen Entscheidungen erneut Antrag auf Einstufung der Forderungen in Rangklasse 2 zu stellen.