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Kein Mangel des Mietgegenstands

BGH-Urteil: Kürzung der Miete im Einzelfall möglich

Der Lockdown brachte viele Einzelhändler in Schwierigkeiten. Während ihre Geschäftsräume durch behördliche Anordnung geschlossen wurden, lief die Miete weiter. Nun hat der BGH in Karlsruhe entschieden, das im Shutdown Anspruch auf Anpassung der Miete besteht.

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