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BGH erlaubt Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung mit den Fragen befasst, wann die Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters beginnt und ob sich der Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung für bestimmte Positionen eine Nachberechnung vorbehalten kann.

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Quelle: BGH