Neue Vorteile bei der Vorsteueraufteilung hinsichtlich gemischt genutzter Gebäude
Der Bundesfinanzhof (BFH) modifizierte kürzlich seine Rechtsprechung zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutzten Gebäuden. Im Ergebnis soll nun der Vorsteuerschlüssel zur Geltung kommen, der am besten geeignet ist, die wirtschaftliche Situation abzubilden. In der komplexen Entscheidung erteilte das Gericht dem Ansatz des erstinstanzlichen Gerichts eine Absage, verwarf aber auch
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Autor: Dr. Tobias Klass, Partner der Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins LLP