BFH-Urteil
Schadenersatz aus Schrottimmobilien-Invests ist nicht steuerpflichtig
Eine finanzielle Entschädigung für den weiteren Anspruchsverzicht und die Rücknahme einer Schadenersatzklage im Zuge der Rückabwicklung eines Invests in einen geschlossenen Immobilienfonds mit sogenannten Schrottimmobilien, darf finanztechnisch nicht als Veräußerungsgewinn klassifiziert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Saldo aus drei identischen Urteilen nun offiziell verkündet (Az. IX R 44/14,
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