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Bettensteuer ist verfassungswidrig

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat die in vielen Städten in 2011 eingeführte pauschale Kulturförderabgabe, die sog. Bettensteuer, auf Hotelübernachtungen untersagt. Der 9. Senat entschied, dass die Abgabe nur für private Übernachtungen von Touristen eingefordert werden dürfte. Hotelgäste, die sich aus beruflichen Gründen im Hotel aufhalten, kann die Bettensteuer nicht auferlegt werden.

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