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Betriebskostennachzahlungen können im Urkundenverfahren geltend gemacht werden

Der Bundesgerichthof hat neulich entschieden, dass der Vermieter Salden aus einer Betriebskostenabrechnung im Urkundenprozess geltend machen kann. Voraussetzung ist, dass der Vermieter die anspruchsbegründenden und beweisbedürftigen Tatsachen durch Urkunden belegen kann. Hierzu muss ein Mietvertrag vorgelegt werden, aus dem sich die Kostentragungspflicht des Mieters ergibt, weiterhin die Betriebskostenabrechnung, aus der

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Autor: Jürgen W. Schmidt, Beck Rechtsanwälte Hamburg