Touristisch genutzte Wohnungen
Berlin plant Überarbeitung des Zweckentfremdungsverbot
Seit Mai 2014 gilt in Berlin das Gesetz über das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum, das nicht nur gewerblichen Vermietern, sondern auch privaten Eigentümern praktisch untersagt, Wohnraum für touristische Zwecke ohne behördliche Genehmigung zu vermieten. Zur Zeit prüft Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, ob man eine touristische Wohnungsvermietung an bis zu 182 Tagen genehmigungsfrei
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