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Baugewerbe begrüßt Beschluss der Bundesregierung

„Das Deutsche Baugewerbe begrüßt die heute von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für die geplante Reform des Vergaberechts. Damit werden die Aussagen des Koalitionsvertrages zur künftigen Ausgestaltung des Vergaberechts sinnvoll konkretisiert,“ erklärte Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes heute in Berlin.

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Aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft kommt es nun darauf an, dass diese Eckpunkte zum Vergaberecht in den kommenden Monaten sachgerecht umgesetzt werden. „Ziel muss es sein, das Vergaberecht mittelstandsgerecht fortzuentwickeln. Schließlich unterfallen mehr als 90% aller Bauvergaben nicht dem europäischen Vergaberecht, das mit seiner Komplexität den Mittelstand zunehmend vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausschließt,“ so Robl weiter.

Das Baugewerbe wird dabei sein besonderes Augenmerk auf folgende Punkte richten:

• Das europäische Vergaberecht soll nur im zwingend erforderlichen Umfang umgesetzt werden.
• Das deutsche Vergaberecht soll im „Unterschwellenbereich“ autonom gestaltet werden, d.h. die Regeln zur Vergabe von Aufträgen unterhalb der europäischen Schwellenwerte sind unabhängig von den Regeln für europaweit auszuschreibende Vorhaben fortzuentwickeln.
• Mittelstandspolitische Zielsetzungen des Vergaberechts sind zu stärken. Dazu gehört, die Fach- und Teillosvergabe weiter zu fördern wie auch den Trend zur Vergabe an Generalübernehmer zu stoppen.
• Insbesondere soll das neu eingeführte nationale Präqualifikationsverfahren als Mittel zur Entbürokratisierung genutzt werden.
• Schlussendlich ist ein effektiver Rechtsschutz unterhalb der EUSchwellenwerte zu schaffen.

„Die Entscheidung der Bundesregierung, das Vergaberecht im bestehenden System, d.h. unter Aufrechterhaltung der Vergabeordnungen (VOB/VOL/VOF) und der Vergabe- und Vertragsausschüsse (DVA/DVAL) zu reformieren, weist den richtigen Weg. Das Baugewerbe hat bereits zahlreiche Vorschläge für eine anwenderfreundlichere, die Interessen des Mittelstands besser berücksichtigende Ausgestaltung des Vergaberechts vorgelegt. Wir werden uns hiermit intensiv in die anstehenden Beratungen einbringen. Es gilt, den Interessen der mittelständischen Unternehmen der Bauwirtschaft an einem transparenten und fairen Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge noch besser Gehör zu verschaffen“, so Robl abschließend.