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Bauämter haften für rechtswidrige Bescheide

Bauämter haften für Mietausfälle oder geringere Verkaufspreise, wenn sie einem Eigentümer zu Unrecht eine Baugenehmigung verweigern. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 62/07) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.

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