Bau- und Architektenrecht: Keine Bauhandwerkersicherungshypothek nach Grundstücksverkauf
Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Bauvertrag einen Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem Grundstück, auf dem die Bauleistung zu erbringen ist. Hierdurch wird er aber grundsätzlich nicht davor geschützt, dass der Auftraggeber das Baugrundstück vor Zahlung der Vergütung veräußert. Der Sicherungsanspruch richtet sich gegen den Besteller
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Autor: Antonia Koch, bethge | immobilienanwälte