Bafin prüft Verletzung der Ad-hoc-Pflichten bei GSW
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will den am 11. März vom Immobilienunternehmen GSW bekannt gegebenen Wechsel an dessen Führungsspitze untersuchen. Eventuell könnte die Personalie zu spät kommuniziert worden sein, damit läge ein Verstoß gegen die Grundsätze der Ad-hoc-Publizität vor, nach denen Aktionäre möglichst schnell über potenziell Kurs beeinflussende Maßnahmen in…
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Autor: Ulrich Schüppler