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Auszahlungspläne offener Immobilienfonds eingefroren

Scharfe Kritik äußert der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. an der Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), wonach offene Immobilienfonds während der ausgesetzten Anteilsrücknahme auch die Auszahlungspläne privater Anleger nicht mehr bedienen dürfen.

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„Die Bafin bringt damit nicht nur unzählige deutsche Kleinanleger in finanzielle Schwierigkeiten, die Entscheidung ist vielmehr ein Schlag gegen die offenen Immobilienfonds und das in die Assetklasse Immobilien gesetzte Vertrauen“, sagt Axel von Goldbeck, Geschäftsführer beim ZIA. „Gerade in der aktuellen Situation käme es darauf an, das verlorene Vertrauen der vielen Kleinanleger offener Immobilienfonds zurückzugewinnen – auch, um weitere Abflüsse aus den Fonds zu vermeiden. Dadurch, dass Kleinanleger nun nicht mehr an ihr gespartes Geld kommen, wird jedoch genau das Gegenteil erreicht.“

Die Branche vertritt mehrheitlich die Ansicht, dass die Auszahlungspläne privater Anleger eines offenen Immobilienfonds auch während der vorübergehenden Aussetzung der Anteilsrücknahme erfüllt werden dürfen. „Nach Wiedereröffnung müssen die Fonds die inzwischen fälligen Auszahlpläne ohnehin bedienen. Von einer Mehrbelastung der Fonds kann also nicht gesprochen werden“, so von Goldbeck. Der Verband fordert die Bafin daher auf, die Rechtmäßigkeit der Auszahlungen zu bestätigen.